Mitglieder

Die Jurenergie hat aktuell 932 Mitglieder (Stand Februar 2024). Jedes Mitglied hat, unabhängig von seinen Geschäftsanteilen, eine Stimme. Um Mitglied zu werden, muss mindestens ein Geschäftsanteil in Höhe von 500 € gezeichnet werden.

Mitglied werden können natürliche und juristische Personen. Sie sollen ihren Wohnsitz im Landkreis Neumarkt oder in der angrenzenden Region haben. Das Formblatt für die Beitrittserklärung finden Sie unter

Um Mitglied zu werden, muss mindestens 1 Geschäftsanteil in Höhe von 500,00 € gezeichnet werden.

Die Jurenergie eG investiert in verschiedene Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien. Üblicherweise haben alle Projekte keinen linearen Renditeverlauf und werfen im jeweiligen Startjahr noch keinen Gewinn ab. Daher ist auch davon auszugehen, dass Ausschüttungen an die Mitglieder in den ersten Jahren noch nicht oder nicht in der mittelfristig zu erwartenden Höhe stattfinden werden. Mittel- und langfristig angestrebt werden nach Abzug der laufenden Kosten regelmäßige Ausschüttungen von jährlich ca. 3 – 4 %. Da jedes einzelne Projekt mit unternehmerischen Risiken verbunden ist, kann es für die Höhe der jährlichen Ausschüttungen an die Mitglieder jedoch generell keine garantierte Prognose geben.

Für die Zeichnung von neuen Anteilen wird ein einmaliges Aufgeld in Höhe von 2 % erhoben. Das Aufgeld kompensiert die Tatsache, dass die „Alt“-Mitglieder die anfänglichen bilanziellen Verluste der Startphase getragen haben. Es sorgt zudem dafür, dass die künftigen Ausschüttungen dauerhaft verstetigt werden und dient damit allen (auch den künftigen) Mitgliedern.

Die Jurenergie eG hat eine demokratische Struktur, deshalb hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von der Anzahl seiner Geschäftsanteile.

Mitglieder der Jurenergie eG haften nur mit ihren Geschäftsanteilen, eine Haftung mit dem Privatvermögen ist ausgeschlossen.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die gezeichneten Anteile zurückbezahlt. Da die Jurenergie eG ausschließlich in langfristige Projekte investiert, ist für Mitglieder eine Kündigung ihrer Anteile in den ersten 2 Jahren nicht möglich. Danach beträgt die Kündigungsfrist 36 Monate. Es ist jedoch jederzeit eine Übertragung der eigenen Geschäftsanteile auf eine andere Person möglich.