Als Mitglied der Jurenergie eG stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen, sich einzubringen – von der Erhöhung Ihrer Anteile bis zur aktiven Mitarbeit.
Ihre Anteile an der Jurenergie eG können Sie im Rahmen unserer Satzung vererben oder auch zu Lebzeiten verschenken. So geben Sie Ihr Engagement für die Energiewende ganz unkompliziert weiter. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Möglichkeiten.
Sie möchten stärker investieren und Ihren Beitrag zur Energiewende erhöhen? Im Mitgliedsportal können Sie Ihr Interesse an weiteren Anteilen bekunden. Sobald neue Anteile verfügbar sind, informieren wir Sie direkt.
Besitzen Sie eine für Photovoltaik oder Windenergie geeignete Fläche? Oder haben Sie eine Projektidee für die Region? Wir freuen uns über Hinweise und prüfen jeden Vorschlag sorgfältig.
Die Jurenergie eG lebt vom Engagement ihrer Mitglieder. Ob in der Kommunikation, bei Veranstaltungen oder als Ansprechpartner vor Ort – Ihre Unterstützung macht den Unterschied. Melden Sie sich gern bei uns.
Jurenergie eG
Nürnberger Straße 35
92318 Neumarkt
Mitglied werden können natürliche und juristische Personen. Sie sollen ihren Wohnsitz im Landkreis Neumarkt oder in der angrenzenden Region haben.
Um Mitglied zu werden, muss mindestens 1 Geschäftsanteil in Höhe von 500,00 € gezeichnet werden.
Für die Zeichnung von neuen Anteilen wird ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 3,5 % erhoben. Das Eintrittsgeld kompensiert die Tatsache, dass die „Alt“-Mitglieder die anfänglichen bilanziellen Verluste der Startphase getragen haben. Es sorgt zudem dafür, dass die künftigen Ausschüttungen dauerhaft verstetigt werden und dient damit allen (auch den künftigen) Mitgliedern.
Die Zeichnung von Anteilen erfolgt ausschließlich online über das Mitgliederportal unter mitgliedschaft.jurenergie.de. Dabei gilt: Jedes Mitglied benötigt eine eigene E-Mailadresse zur Registrierung.
Die Jurenergie eG investiert in verschiedene Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien. Üblicherweise haben alle Projekte keinen linearen Renditeverlauf und werfen im jeweiligen Startjahr noch keinen Gewinn ab. Daher ist auch davon auszugehen, dass Ausschüttungen an die Mitglieder in den ersten Jahren noch nicht oder nicht in der mittelfristig zu erwartenden Höhe stattfinden werden. Mittel- und langfristig angestrebt werden nach Abzug der laufenden Kosten regelmäßige Ausschüttungen von jährlich ca. 3 – 4 %. Da jedes einzelne Projekt mit unternehmerischen Risiken verbunden ist, kann es für die Höhe der jährlichen Ausschüttungen an die Mitglieder jedoch generell keine garantierte Prognose geben.
Die Jurenergie eG hat eine demokratische Struktur, deshalb hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von der Anzahl seiner Geschäftsanteile.
Mitglieder der Jurenergie eG haften nur mit ihren Geschäftsanteilen, eine Haftung mit dem Privatvermögen ist ausgeschlossen.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die gezeichneten Anteile zurückbezahlt. Da die Jurenergie eG ausschließlich in langfristige Projekte investiert, ist für Mitglieder eine Kündigung ihrer Anteile in den ersten 2 Jahren nicht möglich. Danach beträgt die Kündigungsfrist 36 Monate. Es ist jedoch jederzeit eine Übertragung der eigenen Geschäftsanteile auf eine andere Person möglich.