Gemeinsam Energiezukunft gestalten

Werden Sie Teil der Jurenergie eG – einer regionalen Bürgerenergie- und Kommunalgenossenschaft, die erneuerbare Energieprojekte gemeinsam mit Bürgerinnen, Bürgern und Kommunen umsetzt.

Was ist eine Energiegenossenschaft?

Was ist eine Energie-genossenschaft?

Eine Energiegenossenschaft ist ein demokratischer Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern. Ihr Zweck ist es, gemeinsam die Energiewende voranbringen und mit Projekten vor Ort die regionale Wertschöpfung zu steigern.

Die Jurenergie eG realisiert Windkraft – und Photovoltaik-Anlagen sowie Speicher.

Ihre Vorteile als Mitglied

Beteiligung

Durch die Zeichnung von mindestens einem Geschäftsanteil in Höhe von 500 € werden Sie Mitglied und beteiligen sich unternehmerisch an der Jurenergie eG. Ziel unserer Genossenschaft ist eine solide, langfristige Entwicklung im Einklang mit dem genossenschaftlichen Zweck.

Klimaschutz

Ihr Beitrag zur Energiewende ist messbar. Jede Anlage vermindert den CO₂-Ausstoß und macht unsere Region unabhängiger von fossilen Energien. 

Demokratisch

Eine Person, eine Stimme. Unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile haben alle Mitglieder gleiches Stimmrecht.

Regional

Alle Projekte werden in unserer Region realisiert. Damit bleibt die Wertschöpfung vor Ort und kommt allen Beteiligten zugute.

Transparenz

Sie erhalten vollständigen Einblick in alle Projekte und die Geschäftszahlen. Die jährliche Generalversammlung und regelmäßige Rundschreiben informieren über die Entwicklung der Genossenschaft. 

Sicherheit

Die Jurenergie eG ist eine eingetragene Genossenschaft und unterliegt den strengen Regelungen des Genossenschaftsgesetzes. Dazu gehört die jährliche genossenschaftliche Pflichtprüfung.

So funktioniert's

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Lernen Sie unsere Projekte und Werte kennen.

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Wählen Sie Ihre Beteiligungshöhe (ab 500 €).

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Erhalten Sie jährliche Dividenden und nutzen Sie Ihre Mitgliedsrechte.

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Investieren

Wählen Sie Ihre Beteiligungshöhe (ab 100€)

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Bereit für den nächsten Schritt?

Werden Sie Teil unserer Genossenschaft und gestalten Sie aktiv die Energiewende mit.

Services & Informationen

FAQ

Häufige Fragen

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Projekte

PV- & Windkraft Anlagen

Mitglied werden können natürliche und juristische Personen. Sie sollen ihren Wohnsitz im Landkreis Neumarkt oder in der angrenzenden Region haben. 

Um Mitglied zu werden, muss mindestens 1 Geschäftsanteil in Höhe von 500,00 € gezeichnet werden.

Für die Zeichnung von neuen Anteilen wird ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 3,5 % erhoben. Das Eintrittsgeld kompensiert die Tatsache, dass die „Alt“-Mitglieder die anfänglichen bilanziellen Verluste der Startphase getragen haben. Es sorgt zudem dafür, dass die künftigen Ausschüttungen dauerhaft verstetigt werden und dient damit allen (auch den künftigen) Mitgliedern.

Die Zeichnung von Anteilen erfolgt ausschließlich online über das Mitgliederportal unter mitgliedschaft.jurenergie.de. Dabei gilt: Jedes Mitglied benötigt eine eigene E-Mailadresse zur Registrierung. 

Die Jurenergie eG investiert in verschiedene Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien. Üblicherweise haben alle Projekte keinen linearen Renditeverlauf und werfen im jeweiligen Startjahr noch keinen Gewinn ab. Daher ist auch davon auszugehen, dass Ausschüttungen an die Mitglieder in den ersten Jahren noch nicht oder nicht in der mittelfristig zu erwartenden Höhe stattfinden werden. Mittel- und langfristig angestrebt werden nach Abzug der laufenden Kosten regelmäßige Ausschüttungen von jährlich ca. 3 – 4 %. Da jedes einzelne Projekt mit unternehmerischen Risiken verbunden ist, kann es für die Höhe der jährlichen Ausschüttungen an die Mitglieder jedoch generell keine garantierte Prognose geben.

Die Jurenergie eG hat eine demokratische Struktur, deshalb hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von der Anzahl seiner Geschäftsanteile.

Mitglieder der Jurenergie eG haften nur mit ihren Geschäftsanteilen, eine Haftung mit dem Privatvermögen ist ausgeschlossen.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die gezeichneten Anteile zurückbezahlt. Da die Jurenergie eG ausschließlich in langfristige Projekte investiert, ist für Mitglieder eine Kündigung ihrer Anteile in den ersten 2 Jahren nicht möglich. Danach beträgt die Kündigungsfrist 36 Monate. Es ist jedoch jederzeit eine Übertragung der eigenen Geschäftsanteile auf eine andere Person möglich.

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