Drei Windenergieanlagen in der Gemarkung Bachetsfeld geplant
In der Gemarkung Bachetsfeld ist ein Windpark mit insgesamt drei Anlagen und einer Nennleistung von 7 MW je Anlage geplant. Das Projekt wurde bereits ausführlich, u.a. bei einer Bürgerversammlung am 20.03.2025, vorgestellt und wird von der Gemeinde Neukirchen aktiv unterstützt. „Wir wollen nicht, dass irgendein Investor in unserer Gemeinde Windräder baut, sondern haben uns bewusst für eine Kooperation mit der Jurenergie eG entschieden“, so Bürgermeister Peter Achatzi.
Die Vorteile dieser Kooperation liegen auf der Hand. „Wir entwickeln unsere Projekte immer in enger Abstimmung mit der jeweiligen Gemeinde. Und wir stehen für eine echte Bürgerbeteiligung, bei der insbesondere die Bürger der Standortgemeinde sich an der Genossenschaft beteiligen können. Und dies nicht nur über Nachrangdarlehen oder vergleichbare Anlageformen, sondern durch eine echte Unternehmensbeteiligung.“, erläutert Roland Hadwiger, Vorstandsmitglied der Jurenergie eG.
Durch ihre genossenschaftliche Struktur mit weit über 900 Mitgliedern ist die Jurenergie eG somit ein Paradebeispiel für echte Bürgerenergie. Denn im genossenschaftlichen Modell gehören alle Energieanlagen letztlich den beteiligten Bürgern und tragen damit unmittelbar zu einer höheren regionalen Wertschöpfung bei.
Dies ist auch für Bürgermeister Achatzi ein wichtiges Argument: „Die Kooperation mit der Jurenergie eG bringt uns die größtmögliche Wertschöpfung in die Gemeinde, und zwar nicht nur für unsere beteiligten Bürger, sondern insbesondere auch für unseren Gemeindehaushalt.“
Denn die Gemeindekasse wird durch mehrere Komponenten profitieren, wie Michael Vogel, Vorstandsmitglied der Jurenergie und Geschäftsführer der Jurenergie Betriebs-GmbH erklärt: „Durch den heute unterzeichneten Pachtvertrag wird die Gemeinde unmittelbare Pachtzahlungen erhalten. Sobald die Anlagen gebaut und in Betrieb gegangen sind, ist sehr zeitnah auch mit Gewerbesteuerzahlungen zu rechnen. Denn im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen dürfen wir als Genossenschaft Ausschüttungen an unsere Mitglieder nur aus echten Gewinnen leisten und zahlen somit gerne auch von Beginn an Steuern.“
Zudem hat die Gemeinde Neukirchen bereits 2024 mit der Jurenergie eG einen Vertrag geschlossen, wonach sie gemäß § 6 EEG vom gesamten Stromertrag 0,2 ct/kWh als freiwillige Leistung der Jurenergie erhalten wird.
Doch nicht nur der Aspekt der optimalen regionalen Wertschöpfung war für die Gemeinde Neukirchen maßgeblich für die Zusammenarbeit mit der Jurenergie eG, betont Peter Achatzi: „Durch das Wind-an-Land-Gesetz und die Vorgaben der Regionalplanung müssen zwangsläufig auch auf unserem Gemeindegebiet geeignete Gebiete für die Windkraftnutzung ausgewiesen werden, für die sich natürlich zahlreiche Investoren und Projektanten interessieren. Die Jurenergie eG ist von Anfang an kooperativ und transparent an uns herangetreten, weswegen wir schnell eine gute Vertrauensbasis gefunden haben.“
Nun stehen erst noch einige Schritte an, bevor sich im Windpark Neukirchen-Pilgramshof die Rotoren erstmals drehen können. Agnes Gruber, Projektmanagerin der Jurenergie eG, skizziert den weiteren Ablauf: „Wir werden in Kürze den Genehmigungsantrag einreichen und hoffen, bis Ende des Jahres die Genehmigung für den Windpark zu bekommen. Dann muss die Finanzierung geklärt werden und kann die Bestellung der Anlagen erfolgen. Bei optimalem Verlauf könnte dann Ende 2028 / Anfang 2029 der Baubeginn erfolgen. Die geplanten 3 Anlagen werden jährlich insgesamt ca. 40.000 MWh produzieren, damit können rechnerisch rund 12.000 Haushalte versorgt werden.“
Jurenergie eG
Nürnberger Straße 35
92318 Neumarkt